30. November 2023, 15:33

Übergangsregelung beim Schleppschlauch endet

Ab dem 1. Januar 2024 gilt schweizweit die Schleppschlauch-Pflicht. Im Kanton Luzern läuft gleichzeitig die zweijährige Übergangsregelung aus. Für einige Bauernbetriebe in der Region endet damit die vorläufige Befreiung vom Obligatorium.