Im Kanton Luzern sollen Grundeigentümer bei einem Landerwerbsverfahren früher einbezogen werden, Landwirte sollen bei Landabgaben zugunsten von Infrastrukturprojekten besser entschädigt werden. Der Kantonsrat hiess am Dienstag entsprechende Gesetzesanpassungen mit 99 zu 4 Stimmen gut.