Die bisher geltenden zusätzlichen Covid-19-Massnahmen des Kantons Luzern werden vorerst bis am 31. März verlängert. Die bisherige Regelung des Besuchsrechts in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sowie Kurhäusern bleibt bestehen. Ebenfalls verlängert werden die Bewilligungen in den Skigebieten.