Bedingte Freiheitsstrafe für Brandstifter von Doppleschwand
Das Luzerner Kriminalgericht hat einen Brandstifter zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Der 54-Jährige hatte nach einem Streit mit seiner Lebenspartnerin Anfang Oktober 2015 in Doppleschwand eine Scheune angezündet.